Was tun im Notfall?

Was können unsere Mieter tun, wenn am Wochenende oder feiertags ein Problem in der Wohnung entsteht und dringend ein Handwerker benötigt wird?

 

Das kommt ganz auf den Einzelfall an; hier erläutern wir die häufigsten Fälle:

Was mache ich, wenn meine Heizung nicht funktioniert?

Bitte melden Sie uns das Problem unter Tel. 05524-4560, sprechen Sie gegebenenfalls auf den Anrufbeantworter. Sie können uns auch per E-Mail erreichen unter kontakt@gebau-bad-lauterberg.de oder Sie benutzen unser Schadensmeldungsformular.

Es besteht ein grundsätzlicher Heizungs-Notdienst für die Monate Oktober bis März. In dieser Zeit können unsere Mieter direkt die Firma pnb Immobilienservice unter 05524-999 52 52 anrufen. Dieser Notdienst gilt NUR am Wochenende, an Feiertagen oder werktags ab 16 Uhr. Die Firma pnb Immobilienservice ist auch für mögliche Wasserschäden in der Wohnung dann erster Ansprechpartner.

In der Zeit von April bis September besteht kein Heizungs-Notdienst. Bitte teilen Sie uns das Problem über die Büro-Telefonnummer (05524-4560) mit. Außerhalb der Bürozeiten sprechen Sie bitte auf unseren Anrufbeantworter; dieser wird regelmäßig abgehört.

Was mache ich bei Problemen bei Gas, Strom und Wasser?

Es besteht ein ganzjähriger Notdienst für Wasser, Gas und Strom bei der Harz Energie unter Telefon 05522 503-0. Übrigens: der Wasser-Hauptabsteller und der Gas-Hauptabsteller befinden sich jeweils im Keller und sind gekennzeichnet.

Was mache ich bei einer Rohrverstopfung?

Im Fall einer starken Rohrverstopfung, die Sie nicht mit Hausmitteln (Pömpel) beheben können, rufen Sie bitten den Notdienst der Firma Mantz-Zimmermann unter der Telefonnummer 05522-920110. Bei geringen Verstopfungen warten Sie bitte bis zum nächsten Werktag und melden das Problem dem Büro der Genossenschaft (05524-4560).

Kann ich auch den Hausmeister der Genossenschaft direkt kontaktieren?

Nein; wir möchten ausdrücklich darum bitten, unseren Hausmeister nicht direkt zu kontaktieren, da dieser keine Notdienstbereitschaft hat.

Wer übernimmt die Kosten des Notdienstes?

Grundsätzlich übernimmt die Baugenossenschaft die Kosten. Wichtig ist, dass es sich um einen berechtigten und notwendigen Notdiensteinsatz handelt und die Mieter diesen auch am nächsten Werktag der Genossenschaft melden. Kosten für unberechtigte oder selbst verursachte Einsätze müssen die Mieter selbst tragen.