Fragen rund um unsere Wohnungen

Wohnungsanfrage
Wo befinden sich die Wohnungen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft?

Die Gemeinnützige Baugenossenschaft besitzt aktuell über 300 Wohnungen. Diese befinden sich ausschließlich in Bad Lauterberg, der Großteil im Stadtgebiet „Aue“. Dieser ist nur ca. 2-3 km vom Stadtzentrum entfernt.

Wie kann ich eine freie Wohnung anmieten?

Vor der Anmietung bekommt jeder Interessent die Möglichkeit, die freien Wohnungen zu besichtigen. Sollte er sich dann für diese Wohnung entscheiden, müssen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden und wir entscheiden dann über die Vergabe.

Gibt es Wartelisten oder Kriterien für die Vergabe?
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In der Regel gibt es keine langen Wartelisten mehr für Wohnungen. Ausnahmen gibt es für sehr große Wohnungen, Wohnungen im direkten Stadtgebiet oder seniorengerechte Wohnungen. Wir vermieten unsere Wohnungen nur an Genossenschaftsmitglieder. Sollten Sie noch kein Mitglied sein, müssten Sie die Mitgliedschaft erwerben.

Bei mehreren Bewerbern entscheidet die niedrigere Mitgliedsnummer, sofern keine anderen Gründe dagegensprechen. Das heißt, je länger jemand bei uns Mitglied ist, desto eher bekommt er auch die gewünschte Wohnung.

Welche Unterlagen werden für eine Anmietung benötigt?

Es muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, in dem einige persönliche Dinge abgefragt werden. (LINK) Weiterhin prüfen wir, ob Eintragungen bei der SCHUFA bestehen. Einen Personalausweis zum Identitätsnachweis, Einkommensnachweise, eine Vermieterbescheinigung oder ähnliches bitten wir ebenfalls bereitzuhalten.

Wie kann ich eine angebotene Wohnung besichtigen?
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Sofern Sie sich für eine Wohnung von uns interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf (LINK) . In vielen Fällen haben wir die Wohnungsschlüssel und können zeitnah einen Termin für eine Besichtigung vereinbaren. Sofern die Wohnung noch bewohnt ist und erst demnächst frei wird, erhalten Sie von uns die Telefonnummer des aktuellen Mieters. Mit diesem können Sie dann einen Termin vereinbaren.

Gibt es eine Kaution?

Es gibt bei der Gemeinnützigen Baugenossenschaft eG Bad Lauterberg keine Kaution. Voraussetzung ist allerdings die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft; hierfür muss einmalig ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 400 Euro gezeichnet und ein Eintrittsgeld von 20 Euro gezahlt werden.

Gibt es eine Nebenkostenabrechnung?

Bei uns gibt es keine jährliche Nebenkostenabrechnung, da wir die Nebenkosten pauschal berechnen. Nur Gas und Strom beziehen Sie direkt von Ihrem Energieversorger und rechnen mit diesem selbst ab. (Ausnahme: Berliner Str. 25/25a)

Was ist in der Betriebskostenpauschale inbegriffen?

Kurz gesagt: alles außer Gas und Strom ist in der Pauschale inbegriffen. Dies sind insbesondere: Wasser, Abwasser, Grundbesitzabgaben, Müllgebühren, Kabelfernsehen, Hausmeisterdienst, Winterdienst, Hausstrom, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung/Therme. Die vollständige Aufzählung wird im Mietvertrag geregelt.

In welchem Zustand werden die Wohnungen vermietet?
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Unsere Wohnungen übergeben wir in der Regel unrenoviert. Bei Einzug müsste der Mieter dann die Renovierung, also das Tapezieren und das Verlegen von Bodenbelag übernehmen; bei Auszug hingegen die Wohnung nur „besenrein“ hinterlassen. Es ist oftmals möglich, dass die Wohnung vom Vormieter, sofern dieser vor kurzem erst renoviert hat, direkt bezogen werden kann.

Werden die Wohnungen mit Bodenbelag (Teppich, Laminat, etc.) vermietet?

Die Wohnungen werden in der Regel ohne Bodenbeläge vermietet. Oftmals können diese vom Vormieter aber übernommen werden (z.B. Laminat).

Sind die Wände tapeziert?

Da die Wohnungen unrenoviert übergeben werden, obliegt die erstmalige Renovierung den neuen Mietern. Dies umfasst auch das Tapezieren oder Streichen der Wände. Eventuell wurden die Wohnungen vom Vormieter kürzlich renoviert, weshalb der Nachmieter dann nicht noch einmal renovieren müsste. Dies ist von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich.

Befinden sich Einbauküchen in den Wohnungen?

In nur sehr wenigen Wohnungen befinden sich Einbauküchen von der Genossenschaft. In der Regel müssen Küchen von den Mietern gestellt werden.

Darf ich Tiere in der Wohnung halten?

Genaue Informationen zur Tierhaltung in der Wohnung finden Sie hier:

Wie lange ist die Kündigungsfrist für die Wohnung?

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für die Mieter. Die Genossenschaft kündigt ohne triftigen Grund (Zahlungsverzug, etc.) nicht.