Was steckt hinter der Idee "Wohnungsgenossenschaft?"
Die Unternehmensform "Wohnungsgenossenschaft"
Gegenüber anderen Unternehmensformen weist die Genossenschaft eine rechtliche Besonderheit auf. Ihr Unternehmenszweck ist im Genossenschaftsgesetz (GenG) genau definiert: „Die Förderung ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb“. Daher erschöpfen sich die unternehmerischen Ziele nicht in Umsatz und Gewinn. Kooperation, gesellschaftliche Verantwortung und demokratische Entscheidungsfindung bilden die Säulen der Unternehmensstruktur und sind in der Satzung der Genossenschaft verankert. Durch ihre gesetzliche Definition hat die Genossenschaft somit einen Doppelcharakter. Sie ist sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Sozialgemeinschaft und agiert nach mehreren Prinzipien:
Förderprinzip:
Danach definiert die Gemeinnützige Baugenossenschaft eG ihre Aufgaben. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ihrer Mitglieder und die Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens.
Nutzungsprinzip:
Da das Ziel der Gemeinnützigen Baugenossenschaft eG Bad Lauterberg nicht Kapitalmehrung ist, sondern die Vermietung von preiswertem Wohnraum, gibt es keinen Druck, eine möglichst hohe Rendite auf Kosten der Mieter zu erzielen, um Anteilseigner zufriedenzustellen. Die durch die Vermietung erzielten Einnahmen fließen in die Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen und des Gebäudebestandes.
Demokratieprinzip:
Unabhängig von den eingezahlten Geschäftsanteilen hat jedes Mitglied eine Stimme und kann damit die Geschäftspolitik beeinflussen. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 400 Euro.
Identitätsprinzip:
Die Mitglieder sind sogleich Nutzer der Wohnungen.
Solidaritätsprinzip:
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft eG Bad Lauterberg fördert durch ihr soziales Engagement die wechselseitige Unterstützung ihrer Mitglieder.