Fragen rund um unsere Wohnungen (für Mieter)

Wohnungsanfrage
Wann und wie kann ich das Büro erreichen?
die-info

Das Büro ist täglich besetzt. Sollten wir einmal telefonisch nicht erreichbar sein, sprechen Sie bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Denken Sie bitte unbedingt daran, Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und den Grund Ihres Anrufes mitzuteilen. Wir melden uns dann baldmöglichst zurück. Alternativ können Sie uns auch eine Email schreiben, oder das Kontaktformular nutzen.

Wie kann ich einen Schaden an der Wohnung oder am Gebäude melden?

Bitte nutzen Sie das Schadensformular auf dieser Webseite, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an (Tel. 05524-4560).

Wie kann ich einen dringenden Schaden (Notfall) melden?

Alle wichtigen Notfallnummern finden Sie hier:

 

Ich habe Probleme mit meinen Nachbarn. Was kann ich machen?
familie

Wir empfehlen zuerst ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn, bevor Sie sich an uns wenden. Bitte ziehen Sie zunächst die Hausordnung zu Rate und versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden. 

Falls es unvermeidlich ist: Für die Meldung von Ruhestörungen an die Genossenschaft ist ein detailliertes Lärmprotokoll notwendig. Auskünfte dazu erhalten Sie im Büro.

Alle Beschwerden über Nichteinhaltung der Hausordnung, Ruhestörungen etc.  müssen bei uns schriftlich eingereicht werden; telefonisch oder persönlich reicht nicht aus. Sie können auch das Beschwerdeformular nutzen.

In besonderen Fällen kann das Schiedsamt der Stadt Bad Lauterberg hinzugezogen werden.

Ich habe Probleme mit der Mietzahlung. Was kann ich machen?

Sollte es zu Problemen bei der Mietzahlung kommen, ist es wichtig, mit uns so früh wie möglich darüber zu sprechen. Wir haben einige Möglichkeiten, Ihnen dabei zu helfen. Optionen wären zum Beispiel eine Stundung oder Ratenzahlungsvereinbarung.

Oft gibt es auch die Möglichkeit, Wohngeld oder andere Sozialleistungen zu beantragen.

Gibt es eine Nebenkostenabrechnung?

Bei uns gibt es keine jährliche Nebenkostenabrechnung, da wir die Nebenkosten pauschal berechnen. Nur Gas und Strom beziehen Sie direkt von Ihrem Energieversorger und rechnen mit diesem selbst ab. (Ausnahme: Berliner Str. 25/25a)

Was ist in der Betriebskostenpauschale inbegriffen?

Kurz gesagt: alles außer Gas und Strom ist in der Pauschale inbegriffen. Dies sind insbesondere: Wasser, Abwasser, Grundbesitzabgaben, Müllgebühren, Kabelfernsehen, Hausmeisterdienst, Winterdienst, Hausstrom, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung/Therme. Die vollständige Aufzählung wird im Mietvertrag geregelt.

Darf ich Tiere in der Wohnung halten?

Wir haben zu diesem Thema Informationen separat erstellt, die Sie hier finden:

Wie lange ist die Kündigungsfrist für die Wohnung?

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für die Mieter.

Die Genossenschaft kündigt ohne triftigen Grund (Zahlungsverzug etc.) nicht.